Home Impressum Artikel Partner Sitemap Kontakt
Versicherungsvergleiche : Onlinevergleichen
» Private Krankenversicherung » Lebensversicherung
» Reisekrankenversicherung » Krankenzusatzversicherung
» Rentenversicherung » Altersvorsorge
» Haftpflichtversicherung » Hausratversicherung
» Rechtschutzversicherung » Unfallversicherung
» KFZ » PKV
Grundsätzliches zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dazu, die eigene Arbeitskraft abzusichern und erbringt dann eine Leistung, wenn die Arbeitskraft verloren geht und der Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt nachgehen kann. Eine Berufunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer seinen bisherigen Beruf nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben kann, Erwerbsunfähigkeit dann, wenn er überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Die Grundlage für die Berufsunfähigkeitsversicherung bildet ein Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßige Beiträge, die Versicherung erbringt ihre Leistung, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Die Höhe der Beiträge orientiert sich an Faktoren wie dem Alter des Versicherungsnehmers oder seinem ausgeübten Beruf. In aller Regel erfolgt eine Einteilung in eine der vier Berufsgruppen, nämlich in Berufe ohne körperliche Tätigkeit, in kaufmännische Berufe, in Berufe mit leichter bis mittlerer Tätigkeit und in Berufe mit schwerer körperlicher Tätigkeit. Grundsätzlich gilt für die Beitragshöhe, dass diese umso höher ist, je höher das Risiko für ein mögliche Berufsunfähigkeit ist. Die Versicherung erbringt ihre Leistung als monatliche Rente in vertraglich festgelegter Höhe und für die vereinbarte Dauer. In aller Regel setzt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit jedoch ein ärztliches Gutachten voraus. Aus diesem muss hervorgehen, dass die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers für die Ausübung seines versicherten Berufes durch die Erkrankung, den Unfall oder die Invalidität auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist und dieser Zustand dauernd oder für mindestens sechs Monate anhalten wird.

Sinkt die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers auf 50 Prozent, bezeichnet man dies als teilweise oder verminderte Berufsunfähigkeit. Einige Versicherungsverträge beinhalten jedoch die Möglichkeit für die Versicherung, eine Verweisung im Versicherungsfall auszusprechen. Eine konkrete Verweisung bedeutet, dass die Versicherung den Versicherten auf die Ausübung einer Tätigkeit verweist, die er bereits im Vorfeld ausgeübt hat, eine abstrakte Verweisung bedeutet, dass die Versicherung auf eine Tätigkeit verweist, die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung oder seiner Fähigkeiten ausüben könnte.

Krankenversicherung
Berufsunfaehigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Wohngebaeudeversicherung
Sachversicherung
Artikel
» UD-Rollershop.de
» Die Lebensversicherung
» billiger kaufen
» Riester Rente
» Immobilien
© 2008 vergleich-zur-versicherung.de