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Grundsätzlich ist derjenige, der Dritten einen Schaden zufügt, dazu verpflichtet, diesen Schaden zu regulieren. Diese Vorgabe gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Betriebe und Unternehmen, was die Betriebshaftpflichtversicherung zu einer der wichtigsten Versicherungen für Unternehmer und selbständig Tätige macht, wobei es Branchen gibt, in denen sie ohnehin vorgeschrieben ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Dabei sind innerhalb der Versicherung das Unternehmen selbst, die dort beschäftigten Mitarbeiter und meist auch die mit der Aufsicht betrauten Personen versichert. Von ihrer Funktionsweise her ist die Betriebshaftpflichtversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung vergleichbar. Kommt es zu einem Schadensfall überprüft der Versicherer zunächst, inwiefern die Ansprüche des Geschädigten begründet sind. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden abgelehnt, wobei der Versicherer die Kosten für die Maßnahmen zur Abwehr übernimmt und den Versicherungsnehmer vor Gericht vertritt. Sind die Ansprüche des Geschädigten begründet, übernimmt der Versicherer die Regulierung des Schadens. Neben Personen- und Sachschäden sind allerdings, sofern Bestandteil des Versicherungsvertrages, nur unechte Vermögensschäden versichert. Als unechte Vermögensschäden werden die Schäden bezeichnet, die als Konsequenz von Personen- oder Sachschäden entstehen, beispielsweise Verdienstausfälle nach Personenschäden oder die Kosten für einen Mietwagen bei Beschädigungen von Fahrzeugen. Aus versicherungstechnischer Sicht werden solche unechten Vermögensschäden dann als Personen- oder Sachschäden behandelt. Echte Vermögensschäden können im Regelfall nur im Rahmen einer eigenständigen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Hierzu gehören die Schäden, die nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstanden sind, sondern sich beispielsweise in einem Berufsversehen oder einer fehlerhaften Lieferung oder Tätigkeit begründen und zu einem in Geld bezifferbaren Schaden führen. Daneben ist eine Versicherungsleistung ausgeschlossen, wenn die Schäden vorsätzlich herbeigeführt werden. Die Höhe der Versicherungsprämie wird individuell ermittelt. Faktoren, die unter anderem hierfür von Bedeutung sind, sind die vereinbarten Deckungssummen, die Risiken, die versichert werden sollen, der Umsatz des Betriebes sowie weitere betriebsinterne Faktoren.
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