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Vergleich private Altersvorsorge

Zunächst gilt es zwischen der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge zu unterscheiden. Der gesetzlichen Versorgung im Alter liegt das sogenannte Umlageverfahren zugrunde, was bedeutet, dass derjenige, der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, mit seinen Beiträgen einerseits die aktuell ausbezahlten Renten finanziert und sich andererseits Ansprüche auf die eigene Rente sichert.

Allerdings führen mehrere Faktoren, wie etwa eine steigende Lebenserwartung, eine sinkende Geburtenrate oder Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit dazu, dass das Niveau der Renten und damit der Versorgung im Alter langfristig sinken wird. Daher kommt der privaten Altersvorsorge eine immer wichtigere Bedeutung zu, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Die private Altersvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass der Sparer Kapital ausschließlich für seine eigene Altersversorgung verzinslich anlegt, das dann als Zusatzrente oder als einmaliger Kapitalbetrag ausbezahlt wird. Grundsätzlich unterscheiden sich die Anlageprodukte für die private Altersvorsorge in Produkte ohne und mit staatlicher Förderung.

Zu den Anlageprodukten ohne staatliche Förderung gehören Lebens- oder private Rentenversicherungen, Bank-, Fonds-, oder Aktiensparpläne ohne entsprechende Zertifizierung als staatlich gefördertes Produkt oder auch Immobilien. Zu den Anlageprodukten mit staatlicher Förderung gehören die Riester-Rente für diejenigen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie die Rürup-Rente, die in erster Linie für Selbstständige, Freiberufler oder Besserverdienende interessant ist. Die Riester-Rente basiert auf einem bestimmten Prozentsatz des Jahreseinkommens, das im Rahmen eines zertifizierten Anlageproduktes wie einer privaten Rentenversicherung oder einem Bank- oder Fondsparplan angespart wird. Die staatliche Förderung erfolgt in Form von Zulagen und Steuervorteilen, da die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Die Rürup-Rente basiert auf einem ähnlichen Prinzip. Anlageprodukte mit staatlicher Förderung haben den Vorteil, dass sie nicht als Vermögen angerechnet werden und somit nicht pfändbar und Hartz-IV-sicher sind. Da der Gesetzgeber jedoch davon ausgeht, dass diese Produkte ausschließlich der eigenen Altersvorsorge dienen, ist eine Beleihung, ein vorzeitiger Verkauf oder eine Vererbung in aller Regel ausgeschlossen.

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