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Vergleich zur Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den freiwilligen, jedoch sehr empfehlenswerten Versicherungen. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden regulieren muss, schlimmstenfalls haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen. Zu diesen Schäden können kleinere Sachschäden gehören, etwa wenn das Glas Rotwein auf dem weißen Teppich verschüttet wird oder die wertvolle Vase durch ein versehentliches Stolpern zu Bruch geht, genauso aber auch Personenschäden oder Schäden, die der Versicherte jemandem durch Feuer oder Wasser zufügt.

Die Haftpflichtversicherung reguliert die Schäden, die der Versicherungsnehmer einer anderen Person zufügt. Zudem sind auch die Schäden versichert, die durch mitversicherte Personen verursacht werden, in der Regel sind dies alle Angehörigen eines Haushalts, also auch der Ehepartnern und die Kinder. Dabei übernimmt die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht nur die Schäden, die der Versicherungsnehmer versehentlich herbeigeführt hat, sondern auch die Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstandnen sind. Für vorsätzliche Beschädigungen kommt die Versicherung jedoch nicht auf. Daneben sehen die Versicherungsverträge in der Regel auch den Schutz vor unberechtigten Ansprüchen Dritter vor. Das bedeutet, dass die Versicherung überprüft, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zu Schadensersatz verpflichtet ist und übernimmt im Fall eines Rechtsstreits die Prozess- und Regulierungskosten. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz meist um die sogenannte Ausfalldeckung erweitert werden.

Wird der Versicherungsnehmer selbst zum Geschädigten, ist der Schadensverursacher jedoch nicht haftpflichtversichert oder kann den Schaden nicht aus eigenen finanziellen Mitteln regulieren und sind alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, übernimmt die Versicherung des Versicherungsnehmers die Regulierung des eigenen Schadens. Grundsätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung Vergleich zu recht günstigen Konditionen zu haben, insbesondere wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten selbst für Bagatellschäden sein können, die der Versicherungsnehmer ansonsten aus eigener Tasche bezahlen müsste. Häufig  kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die sich beitragssenkend auswirkt oder gegen meist geringe Aufpreise können weitere Leistungen mit abgesichert werden, wie beispielsweise ein erweiterter Schutz bei Aufenthalten im Ausland.  

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