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Vergleich zur Krankenzusatzversicherung

Die private Krankenversicherung bietet einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise, dass das Leistungsangebot meist deutlich umfangreicher ist, der Versicherte direkten Einfluss auf den von ihm gewünschten Versicherungsumfang nehmen kann und vor allem, dass die Leistungen vertraglich garantiert sind und somit nicht gekürzt oder gestrichen werden können. Allerdings ist eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse nur dann möglich, wenn keine Versicherungspflicht besteht, der Versicherungsnehmer also freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre. Allerdings besteht auch für diejenigen, die keine private Krankenvollversicherung abschließen können oder möchten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ihrer gesetzlichen Krankenversicherung durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung aufzuwerten.

Diese übernimmt dann in erster Linie die Funktion, die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen und sichert die Leistungen ab, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur anteilig übernommen werden. Krankenzusatzversicherungen werden sowohl für die Absicherung einzelner Leistungen als auch als kombinierte Pakete angeboten. So kann der gesetzliche Versicherungsschutz beispielsweise um eine private Zusatzversicherung im Bereich von zahnmedizinischen Behandlungen und Zahnersatz, Sehhilfen und anderen Heil- und Hilfsmitteln oder für Behandlungen mit alternativen Heilverfahren erweitert werden. Zudem können Krankenzusatzversicherungen für typische Leistungen der privaten Krankenkassen abgeschlossen werden, wozu etwa die freie Arztwahl, Behandlungen durch leitendes Personal oder die Unterbringung in Ein- und Zweitbettzimmern bei stationären Aufenthalten gehören. Weitere Angebote für private Zusatzversicherungen beinhalten Pflegekostenversicherungen, Krankenversicherungen für Reisen oder bei Aufenthalten im Ausland oder Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen. Die GKV arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip, was bedeutet, dass sie demjenigen Leistungen vergütet, der die Leistung anhand des vorgegebenen Regelleistungskatalogs erbracht hat.

Die Kosten, die die GKV nicht übernimmt, werden anschließend dem Kostenerstattungsprinzip folgend, je nach gewählten Tarif, von der privaten Zusatzversicherung vollständig oder anteilig übernommen. Allerdings empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung, da die Versicherungsbedingungen und die Verhältnisse von Preis und Leistung zwischen den einzelnen Anbietern deutlich variieren können.

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