Die PKV, die private Krankenversicherung, ist in Deutschland das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung, was bedeutet, dass diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, frei entscheiden können, ob sich privat oder gesetzlich krankenversichert sein möchten. Damit eine Vollversicherung und somit eine Krankenversicherung die die gesetzliche vollständig ersetzt, in einer PKV möglich ist, darf für den Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht bestehen.
Dies ist dann der Fall, wenn er selbstständig oder freiberuflich tätig, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist. Als Arbeitsnehmer besteht dann keine Versicherungspflicht, wenn das Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten hat. Im Gegensatz zu einer GKV, deren Leistungsumfang nahezu vollständig vom Gesetzgeber vorgegeben ist, bietet die PKV in der Regel ein weitaus umfangreicheres Leistungsspektrum, auf das der Versicherungsnehmer direkten Einfluss nehmen kann. So kann er für ihn wichtige und benötigte Leistungen in den Versicherungsschutz aufnehmen, während der auf die Versicherung von Leistungen, die er nicht benötigt, verzichten kann. Neben den gewünschten Leistungen nehmen Faktoren wie das Alter und Geschlecht sowie der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss Einfluss auf die Höhe der Beiträge.
Das Einkommen wird bei der Ermittlung der Beitragshöhe nicht berücksichtigt. Dies hat den Hintergrund, dass die PKV bei der Beitragsberechnung eine risikogerechte Kalkulation zugrunde legt. Je höher das Risiko ist, also je höher die Kosten sind, die die PKV erwartet, desto höher ist der Beitrag. Um ein erhöhtes Risiko auszugleichen, beispielsweise bei bestimmten Vorerkrankungen, kann die PKV Risikozuschläge erheben oder die Absicherung bestimmter Leitungen ausschließen und hat bei einem zu hohen Risiko grundsätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auch gänzlich abzulehnen. Der Beitrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Ein Anteil, der Risikoanteil, dient der Abdeckung der aktuell verursachten Kosten, der andere Anteil der Bildung von Alterungsrückstellungen. Dieser Sparanteil wird verzinslich angespart. Verursacht der Versicherte im Alter höhere Kosten als durch seine Beiträge abgedeckt sind, wird der Fehlbetrag aus den gebildeten Alterungsrückstellungen entnommen und somit dem Risiko entgegengewirkt, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Allerdings handelt es sich bei den Alterungsrückstellungen nicht um individuelles Guthaben, sondern um ein gemeinsames Guthaben von allen Versicherten einer Risikogruppe. Mit einem kostenlosen Vergleich, finden Sie Ihre persönliche Privatversicherung.
|