Im Alltag kann es immer wieder, auch ohne eigenes Verschulden, zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Wird es beispielsweise notwendig, Schadensersatzansprüche oder die eigenen Interessen aus einem Arbeitsverhältnis vor Gericht geltend zu machen, können auf den Betroffenen sehr schnell sehr hohe Kosten zukommen. Diese Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Grundsätzlich handelt es sich bei der Rechtschutzversicherung Vergleich um eine freiwillige, jedoch sehr empfehlenswerte Versicherung, die, vereinfacht erklärt, für alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen, aufkommt. Konkret bedeutet das, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten für den Anwalt, das Gericht, einen Gutachter oder Zeugen erstattet, prinzipiell unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer Kläger oder Beklagter ist und unabhängig davon, ob der Rechtsstreit durch ein Gerichtsurteil oder eine außergerichtliche Schlichtung beendet wird. In den meisten Fällen sehen die Versicherungsleistung zudem das Stellen einer Kaution vor, um den Versicherungsnehmer vor Strafvollzug zu schützen. Allerdings erfolgt die Kostenübernahme bei einem Rechtsstreit, bei dem der Versicherungsnehmer als Kläger vor Gericht tritt, nur dann, wenn die Aussicht auf Erfolg besteht.
Beurteilt die Rechtsschutzversicherung den Rechtstreit als aussichtslos, wird die Kostenübernahme in aller Regel abgelehnt. Bei der Rechtschutzversicherung handelt es sich um eine sogenannte verbundene Versicherung, was bedeutet, dass sich der Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen zusammensetzt, die alle auch einzeln versichert werden können, wobei meist kombinierte Pakete angeboten werden, die die wichtigsten Bausteine beinhalten. Zu diesen gehören der Schadensersatz-, der Vertrags- und der Steuerrechtsschutz, der Arbeitsrechtschutz, der Verkehrsrechtschutz- oder der Strafrechtschutz. In aller Regel kann der Versicherungsnehmer den Anwalt, der ihn vor Gericht vertreten soll, frei wählen. Allerdings kann die Versicherung auf Wunsch auch einen Fachanwalt empfehlen und den entsprechenden Kontakt herstellen. Der Versicherungsschutz bezieht sich neben den Versicherungsnehmer im Rahmen eines Familientarifs auch auf den Partner sowie die im Haushalt lebenden minderjährigen und volljährigen, jedoch nicht berufstätigen Kinder. Eine Ausnahme besteht lediglich im Verkehrsrechtschutz, da dieser erlischt, wen ein volljähriges Kind über ein eigenes Fahrzeug verfügt.
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