Kostenloser Vergleich zur privaten Rentenversicherung :
Privat für das Alter vorsorgen muss heute jeder, die private Rentenversicherung bietet dazu die ideale Ergänzung zur Riester-, Rürup- und staatlichen Rentenversicherung.
Die private Rentenversicherung bildet das Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung. Prinzipiell hat jeder, der über einen bestimmten Zeitraum Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt hat, beim Erreichen eines gewissen Alters Anspruch auf die gesetzliche Rente. Einige Faktoren, wie eine stagnierende Geburtenrate, eine steigende Lebenserwartung oder eine hohe Arbeitslosigkeit führen jedoch dazu, dass das Niveau der gesetzlichen Rente langfristig sinken wird.
Aus diesem Hintergrund heraus wird deutlich, dass der privaten Rentenersicherung eine immer wichtigere Bedeutung zukommt.
Die wesentliche Funktion der privaten Rentenversicherung besteht darin, während der Vertragslaufzeit Guthaben anzusparen, das dann bei Eintritt in das Rentenalter als monatliche Zusatzrente ausbezahlt wird und somit ermöglicht, den gewohnten Lebensstandard auch bei niedriger gesetzlicher Rente zu halten. Zunächst lassen sich die angebotenen Produkte zur privaten Altersvorsorge in private Rentenversicherungen, in Anlageprodukte mit staatlicher Förderung und die betriebliche Altersvorsorge unterscheiden. Die klassische private Rentenversicherung ist vom Prinzip her mit einer Lebensversicherung vergleichbar. Während der Vertragslaufzeit zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge ein, die verzinslich angespart werden. Ab einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt die Auszahlung des angesparten Guthabens als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung. Daneben ist es auch möglich, die private Rentenversicherung in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung abzuschließen, wobei hier die Beiträge in Wertpapieren angelegt werden.
Zu der Gruppe der staatlichen geförderten Produkte für die private Altersvorsorge gehören die Riester- und die Rürup-Rente sowie auf vermögenswirksamen Leistungen basierende Sparpläne. Die staatliche Förderung erfolgt in Form von Zulagen und Steuervorteilen, wobei hierzu, etwa bei der Riester-Rente, ein bestimmter Prozentsatz des Jahreseinkommens in die Anlageprodukte einbezahlt werden muss. Der Vorteil der staatlichen geförderten Produkte ist, dass die nicht pfändbar und Harzt-IV-sicher sind, da sie beispielsweise im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet und verwertet werden. Allerdings können diese Produkte in der Regel auch nicht beliehen, verkauft oder vererbt werden. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird die Rente durch Beiträge angespart, die der Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers entnimmt und entsprechend anlegt. |