Die wesentliche Funktion der privaten Unfallversicherung besteht darin, den Versicherten gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen aller Art abzusichern. Dabei gilt der Versicherungsschutz in aller Regel weltweit und rund um die Uhr. Ein Unfall definiert sich zunächst dadurch, dass ein unvorhergesehenes Ereignis von außen auf den Körper einwirkt und dadurch eine Verletzung verursacht. Allerdings sieht die private Unfallversicherung auch dann Leistungen vor, wenn sich die Verletzung in erhöhter Kraftanstrengung und ohne Einwirkung von außen begründet, beispielsweise bei Verletzungen durch das Anheben eines schweren Gegenstandes oder bei Sportunfällen. Einige Versicherer bieten zudem an, auch weitere Fälle in den Versicherungsschutz zu integrieren. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen, wie etwa eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles, einem Unfall gleichgestellt wird. Daneben gehören die sogenannten Ausschnittsdeckungen in den Bereich der privaten Unfallversicherung, hierunter fallen beispielsweise die Insassenunfallversicherung, die Bauhelferunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung. Die wesentliche Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Absicherung von Invalidität, also dauerhafter Gesundheitsschäden.
Bei einer Vollinvalidität erfolgt die Auszahlung der gesamten vereinbarten Versicherungssumme, ansonsten erfolgt die Auszahlung in Abhängigkeit zum Grad der Invalidität, wobei meist entweder eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden kann. Neben den Leistungen im Invaliditätsfall sind in aller Regel weitere Leistungen, wie die Absicherung im Todesfall, Krankenhaustagegeld, Kostenerstattung bei Bergung oder Rücktransport oder kosmetische Operationen Bestandteil des Versicherungsumfangs. Die private Unfallversicherung stellt somit eine empfehlenswerte Ergänzung für diejenigen dar, die sich in den Zeiten, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, also beispielsweise in der Feizeit oder auf Reisen, absichern möchten. Wichtig ist die private Unfallversicherung für diejenigen, die keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Hierzu gehören selbstständig Tätige, Personen ohne Beschäftigung oder auch Hausfrauen. Da der Abschluss einer privaten Unfallversicherung in der Regel ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, ist die Unfallversicherung zudem auch eine Alternative für diejenigen, für die beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist. Hier haben Sie die Möglichkeit Unfallversicherung Vergleich durchzuführen.
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