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Der Gesetzgeber sieht vor, dass derjenige, der einen Schaden verursacht hat, dazu verpflichtet ist, diesen Schaden zu regulieren, wobei er im schlimmsten Fall mit seinem gesamten privaten Vermögen haftet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Bagatellschaden oder um einen schwerwiegenden Schaden handelt. Zum privaten Vermögen zählt jedoch nicht nur das aktuelle Guthaben, sondern auch das Vermögen, dass künftig erwirtschaftet wird. Die Haftpflichtversicherung reguliert, vereinfacht ausgedrückt, alle die Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt und für die er ansonsten aus eigener Tasche aufkommen müsste. Insofern ist die Haftpflichtversicherung, die eine freiwillige Versicherung ist, eine sehr empfehlenswerte und wichtige Versicherung. Versichert sind dabei die Schäden, die der Versicherungsnehmer unabsichtlich verursacht hat und die Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Ausgenommen sind lediglich die Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. In aller Regel sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung zudem auch die Schäden versichert, die mitversicherte Personen, also der Partner, die Kinder und andere Angehörige des Haushalts verursacht haben. Kommt es zu einem Schadensfall überprüft die Versicherung zunächst, inwieweit die Forderungen des Geschädigten begründet sind. Sind die Forderungen des Geschädigten unberechtigt oder überhöht, wehrt sie diese mit juristischen Mitteln ab. Einige Versicherer bieten zudem die Erweiterung des Versicherungsschutzes um die sogenannte Ausfalldeckung an. Ist der Versicherungsnehmer selbst der Geschädigte und verfügt der Schadensverursacher nicht über eine Haftpflichtversicherung oder ausreichend finanzielle Mittel, um den Schaden zu regulieren, übernimmt die Versicherung die Regulierung des eigenen Schadens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Im Vergleich zu den Kosten, die im Fall eines Schadens entstehen können, sind die Kosten für eine Haftpflichtversicherung verschwindend gering. Zudem kann meist eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die sich beitragssenkend auswirkt, wobei Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten im Schadensfall selbst trägt. |