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Formen der Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit Erkrankungen, nach Unfällen oder zur Aufrechterhaltung der Gesundheit eines Versicherungsnehmers entstehen. In Deutschland sind sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen Träger der Krankenversicherung, die Beiträge werden in aller Regel jeweils zur Hälfte vom Versicherungsnehmer und seinem Arbeitnehmer geleistet. Während die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nahezu jedem offen steht, ist die Aufnahme in eine private Krakenversicherung an einige Voraussetzungen geknüpft. Hierzu gehört, dass der Versicherungsnehmer nicht versicherungspflichtig ist, was dann der Fall ist, wenn er ein Einkommen aus einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder mit seinem Einkommen als Arbeitnehmer mindestens drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt die monatlichen Beiträge anhand der Einkommenshöhe des Versicherungsnehmers, was bedeutet, dass sie einen bestimmten Prozentsatz, den so genannten Beitragssatz, als Beitragshöhe festlegt. Da die GKV auf dem Umlageverfahren basiert, werden die Kosten, die von Versicherungsnehmern mit geringem oder ohne Beitrag verursacht werden, durch die höheren Beiträge der Besserverdienenden ausgeglichen. Die private Krankenversicherung kalkuliert die Beitragshöhe risikogerecht.

Hierzu werden Faktoren wie das Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, sein Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, der von ihm gewählte Leistungsumfang und eventuelle weitere Risikofaktoren zugrunde gelegt. Je höher das Risiko ist, von dem die Versicherung ausgeht, desto höher ist der Beitrag, wobei als Risiko die erwarteten Kosten bezeichnet werden. Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt darin, dass die GKV nach dem Sachleistungsprinzip und die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeiten. Die GKV rechnet vorgegebene Leistungen mit demjenigen ab, der die Leistung erbracht hat. Entscheidet sich der Versicherte für Leistungen, die nicht oder nur in bestimmtem Umfang im Regelkatalog enthalten sind, muss er die Mehrkosten selbst übernehmen. Die PKV rechnet anhand von Rechnungen und Belegen mit ihrem Versicherungsnehmer ab, erstattet also rückwirkend die Kosten, die tatsächlich entstanden sind. Der Versicherungsnehmer stimmt als Vertragspartner des Arztes die gewünschte Behandlung mit diesem ab, reicht die Originalrechnung bei seiner PKV ein und erhält diese Kosten, je nach Tarif vollständig oder anteilig, nach Prüfung auf sein Konto erstattet.

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