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Betriebliche vs private Altersvorsorge

Neben dem Abschluss einer privaten oder fondsgebundenen Rentenversicherung, eines Anlageproduktes mit staatlicher Förderung beispielsweise in Form der Riester-Rente oder alternativer Produkte zur Absicherung des Lebensstandards im Alter, kann die private Altersvorsorge von vielen Arbeitnehmern auch in Form der betrieblichen Altersvorsorge realisiert werden. Dabei bliebt es zwar zunächst dem Unternehmen überlassen, ob und in welcher Form eine betriebliche Altersvorsorge durchgeführt wird, allerdings stellt die Vereinbarung darüber eine verbindliche Zusage für eine Betriebrente dar.

Neben dem Abschluss einer privaten oder fondsgebundenen Rentenversicherung, eines Anlageproduktes mit staatlicher Förderung beispielsweise in Form der Riester-Rente oder alternativer Produkte zur Absicherung des Lebensstandards im Alter, kann die private Altersvorsorge von vielen Arbeitnehmern auch in Form der betrieblichen Altersvorsorge realisiert werden.

Dabei bliebt es zwar zunächst dem Unternehmen überlassen, ob und in welcher Form eine betriebliche Altersvorsorge durchgeführt wird, allerdings stellt die Vereinbarung darüber eine verbindliche Zusage für eine Betriebrente dar. Vereinfacht ausgedrückt lässt sich die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge so erklären, dass der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Anteil seines monatlichen Lohnes oder Gehalts verzichtet, der Arbeitgeber diesen Anteil anlegt und die Auszahlung des angesparten Guthabens im Alters als Betriebrente erfolgt. Als Durchführungsvarianten können die Beiträge in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfons, einer Direktzusage, einer Pensionskasse oder einer Unterstützungskasse angespart werden, meist besteht zudem die Möglichkeit einer garantierten Festverzinsung.

Nach derzeitigem Stand darf die Auszahlung der Betriebsrente nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahres erfolgen, im Gegenzug bleiben die Ansprüche aber auch bei Arbeitslosigkeit in vollem Umfang erhalten. Im Regelfall sind die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowohl für die Versorgung im Alter als auch im Fall von Invalidität und als Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall vorgesehen. Ansprüche auf die Auszahlung der Betriebsrente zum vereinbarten Zeitpunkt bestehen in jedem Fall dann, wenn die Vereinbarung länger bestand als zehn Jahre oder der Arbeitsnehmer während einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zwölf Jahren länger als drei Jahre Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge abgeführt hat.

Die Ansprüche des Arbeitnehmers hinsichtlich der Betriebrente richten sich immer gegen den Arbeitgeber. Kommt es jedoch zu Leistungsausfällen aufgrund von Insolvenz, übernimmt der Pensionsversicherungsverein die Forderungen. Der wesentliche Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge liegt in den sich daraus ergebenen Steuervorteilen. Im Regelfall besteht der geleistete Beitrag aus einem festen Beitragssatz des Bruttoarbeitslohnes, wodurch sich sowohl für den Arbeitnehmer die Höhe der Sozialabgaben verringert als auch für den Arbeitgeber Steuervorteile entstehen. 

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