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Beiträge zur Krankenversicherung

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der Art der Berechnung der Beitragshöhe. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden anhand des Einkommens ermittelt, was bedeutet, dass jedes Mitglied, das über ein Einkommen verfügt, einen bestimmten Prozentsatz des monatlichen Einkommens als Beitrag zahlt. Dabei können die Kosten, die durch Versicherungsnehmer mit geringem Einkommen oder beitragsfrei versicherten Mitgliedern verursacht werden, durch die höheren Beiträge von besserverdienenden Versicherungsnehmern ausgeglichen werden

. Im Gegensatz dazu liegt der Beitragsberechnung für die private Krankenversicherung eine risikogerechte Kalkulation zugrunde. Je höher die PKV das Risikopotenzial eines Versicherungsnehmers beurteilt, desto höher ist sein Beitrag, wobei das Einkommen keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrags nimmt. Als Risiko sind die Kosten zu verstehen, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird. Faktoren, die für die Risikobeurteilung ausschlaggebend sind, sind beispielsweise das Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, sein Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss oder der von ihm gewählte Leistungsumfang. Die PKV geht davon aus, dass das Risiko zu erkranken mit zunehmendem Alter steigt, weshalb die Beiträge für einen bei Vertragsabschluss älteren Versicherungsnehmer höher sind als für einen jüngeren Versicherungsnehmer. Den Leistungsumfang kann der privat Versicherte, im Gegensatz zum gesetzlich Versicherten, aktiv beeinflussen. Je mehr Leistungen abgesichert werden, desto höher sind die Kosten, die die Versicherung durch die Inanspruchnahme der versicherten Leitungen erwartet und desto höher ist auch die Versicherungsprämie. Liegen beim Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen vor, hat die PKV grundsätzlich die Möglichkeit, das erhöhte Risiko durch die Erhebung von Risikozuschlägen auszugleichen, die Absicherung bestimmter Leistungen auszuschließen oder den Antrag auch gänzlich abzulehnen. Die private Krankenversicherung kennt allerdings das Modell der Familienversicherung, also der kostenfreien Mitversicherung von Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen nicht. Das bedeutet, dass für jedes Mitglied einer privaten Krankenversicherung ein eigenständiger Vertrag mit separaten Beiträgen abgeschlossen wird. 

 

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