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Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung in Form der Privathaftpflicht-Versicherung zählt auf jeden Fall zu den Versicherungen, die jeder Bürger ohne Ausnahme besitzen sollte. Im Grunde kann man mit keiner anderen Versicherung wie der Haftpflichtversicherung so viele verschiedene Risiken absichern, die dazu jeden Tag und überall vorhanden sind und mitunter sehr hohe Schadensummen verursachen können. Diese können im schlimmsten Fall sogar ohne das Bestehen einer Versicherung dazu führen, dass der Verursacher des Schadens auf Lebenszeit Schulden hat. Gegen dieses hohe Risiko kann man jedoch durch den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung absichern. Die Haftpflichtversicherung reguliert übrigens nicht nur Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen an den Versicherten ab.

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind alle Schäden abgesichert, die der Versicherte fahrlässig verursacht, sei es an anderen Personen, an Gegenständen anderer Personen oder auch am Vermögen der geschädigten Person. Damit die Versicherung die vereinbarte Leistung auch erbringt, muss im Grunde nur eine Voraussetzung bestehen, nämlich das der Versicherte den Schaden nicht vorsätzlich und bewusst herbei geführt hat. Es gibt eine Reihe von Beispielen, in welchen Fällen die Haftpflichtversicherung schadensregulierend eingreift. Meistens handelt es sich um so genannte Alltagsschäden, die an jedem Ort und zu jeder Zeit durch Unachtsamkeit des Versicherten geschehen können. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Versicherte in einem Porzellan-Geschäft stolpert und dabei viele teure Gegenstände vom Regal fallen und zerstört werden. Auch wenn der Versicherte aus Versehen auf die Brille eines Bekannten bei dessen Besuch tritt und diese beschädigt wird, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Natürlich sind auch Schäden mit wesentlich höheren Schadenssummen abgesichert, wenn man zum Beispiel als Fußgänger einen Unfall verursacht und aufgrund von Personenschäden hohe Schadenersatzansprüche erfolgen können.

Anhand der genannten Beispiele zeigt sich auch der Aspekt, dass man bei Abschluss der Haftpflichtversicherung auf jeden Fall darauf achten sollte, keine zu geringe Deckungssumme zu vereinbaren, denn nur bis zu dieser Höhe wird ein Schaden auch reguliert. Während die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden im Bereich der Privathaftpflicht-Versicherung bei drei Millionen Euro liegt, empfiehlt sich hier allerdings aufgrund des nur unerheblich höheren Beitrages eine unbegrenzte Deckungssumme. Für Vermögensschäden sollte man eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro wählen. Grundsätzlich sollte jeder Bürger eine Privathaftpflicht-Versicherung haben, wobei allerdings im Rahmen einer Art Familienversicherung minderjährige Kinder und der Ehepartner in den Vertrag mit eingeschlossen werden. Auch einige Haustiere sind beispielsweise bei verursachten Schäden automatisch im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert, allerdings keine Hunde oder Pferde, sondern nur kleinere Haustiere wie Katzen, Hamster, Vögel etc.. Je nach Alter und gewählter Deckungssumme kann man heute bei vielen Anbietern eine Haftpflichtversicherung bereits für einen Beitrag von deutlich unter 100 Euro im Jahr erhalten. Wenn man die eventuelle entstehende Schadenssumme dazu ins Verhältnis setzt, hat die Privathaftpflicht sicherlich ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und sollte, genau wie die Hausratversicherung, in keinem Haushalt fehlen.

 

 

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