In einfachen Worten erklärt schließt die Bezeichnung Kfz-Versicherung alle die Versicherungen ein, die Kraftfahrzeuge und die Risiken, die durch den Betrieb dieser Kraftfahrzeuge entstehen können, absichern. Dabei meint der Begriff Kraftfahrzeuge alle motorisierten Fahrzeuge wie beispielsweise Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Mofas und Mopeds oder Busse. Die wichtigsten Rollen im Bereich der Kfz-Versicherungen nehmen die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung ein. Allerdings gliedern sich Kfz-Versicherungen in freiwillige Versicherungen und solche, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, die Grundlage dafür sind, dass ein motorisiertes Fahrzeug überhaupt aktiv im Straßenverkehr bewegt werden darf, gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Diese sichert in erster Linie Personen-, Sach- und Vermögensschäden Außenstehender ab, die der Versicherungsnehmer verursacht, zudem schützt ihn die Kfz-Haftpflichtversicherung vor unbegründeten oder überhöhten Forderungen, die im Bedarfsfall auch durch juristische Mittel abgewehrt werden. Bei allen anderen Produkten aus der Gruppe der Kfz-Versicherungen handelt es sich um freiwillige Versicherungen, das heißt, der Versicherungsnehmer kann frei entscheiden, ob er diese abschließen möchte, oder ob nicht. In vielen Fällen wird zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wobei hier zwischen Teilkaskoversicherungen und Vollkaskoversicherungen unterschieden wird.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die ausschließlich Schäden Anderer reguliert, übernehmen Kaskoversicherungen die Kosten für Beschädigungen am versicherten Kraftfahrzeug. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten, die sich in Naturgewalten oder Diebstählen begründen und erstattet die Kosten im Fall von Glasbruch oder einer Kollision mit einem Tier. Die Vollkaskoversicherung greift darüber hinaus bei Schäden, die im Fall von Fahrerflucht oder als Folge von Unfällen entstehen, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet und zu verantworten hat. Zudem reguliert die Vollkaskoversicherung die Schadensfälle, in denen der Schadensverursacher nicht zahlungsfähig ist oder nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, beispielsweise weil es sich um ein kleines Kind handelt.
Weitere Versicherungsprodukte, die in die Gruppe der Kfz-Versicherungen gehören, sind Verkehrsrechtschutzversicherungen, Schutzbriefe und Insassenunfallversicherungen. Die Verkehrsrechtschutzversicherung kommt zum Tragen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, der im Zusammenhang mit Verkehrssachen steht und durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt ist. Schutzbriefe schützen sowohl das versicherte Fahrzeug als auch den Versicherungsnehmer. Das Auto ist insofern abgesichert, als dass die Leistungen des Schutzbriefes in Anspruch genommen werden können, wenn das Fahrzeug gestohlen wird, es zu einem Unfall kommt oder das Fahrzeug aufgrund einer Panne liegen bleibt, der Versicherungsnehmer selbst kann die Leistungen darüber hinaus auch dann in Anspruch nehmen, wenn er auf Reisen ist, wobei in diesem Fall die Art seines Fortbewegungsmittels keine Rolle spielt.
Die Insassenunfallversicherung schützt den oder die Versicherungsnehmer, wenn es zu einem Unfall kommt, wobei sich der Schutz auf das Fahrzeug bezieht, das im Versicherungsvertrag benannt ist. Hinsichtlich des Abschlusses von Kfz-Versicherungen besteht keine Bindung an bestimmte Anbieter, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer ohne jedwede Vorgaben darüber entscheiden kann, bei welcher Versicherungsgesellschaft er die Versicherung abschließen möchte. Sie können sich sogar die Kfz Versicherung kündigen. In den meisten Fällen ist es dabei möglich, jede Kfz-Versicherung einzeln abzuschließen oder eine Kombination aus mehreren Bausteinen zu wählen. Die große Konkurrenz am Versicherungsmarkt führt allerdings dazu, dass in regelmäßigen Abständen neue Tarife angeboten werden.
Insofern lohnt sich insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen ein Versicherungsvergleich, allerdings nicht nur im Zusammenhang mit dem Abschluss einer neuen Versicherung, sondern auch zur Überprüfung von bestehenden Versicherungsverträgen.
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