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Grundsätzliches zur Reiseversicherung

Die Bezeichnung Reiseversicherung fasst eine Reihe unterschiedlicher Versicherungsprodukte zusammen, die letztlich alle die Absicht verfolgen, zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Reise zu verhindern. Zu den wichtigsten Versicherungsprodukten aus der Gruppe der Reiseversicherungen gehören die Reiserücktrittsversicherung, die Reisekrankenversicherung sowie die Reisegepäckversicherung, daneben gehören jedoch auch Versicherungsprodukte wie die Reiseabbruchversicherung, die Reiserechtschutzversicherung oder die Reiseunfallversicherung in diese Gruppe. Grundsätzlich können Reiseversicherungen für die Absicherung einzelner Leistungen oder als kombinierte Versicherungspakete und in den meisten Fällen sowohl bezogen auf eine Reise als auch in Form einer Jahresversicherung abgeschlossen werden. Bezieht sich die Reiseversicherung auf eine bestimmte Reise, erfolgt der Abschluss des Vertrages meist zusammen mit der Buchung der Reise oder nachträglich innerhalb einer vorgegebenen Frist.

Die Funktion der Reiserücktrittsversicherung besteht darin, den Fall abzusichern, dass der Versicherungsnehmer die geplante Reise nicht antreten kann. Liegt ein versicherter, also in den Versicherungsbedingungen aufgeführter Grund vor, der den Reiseantritt verhindert, übernimmt die Versicherung die Stornogebühren, was für den Versicherten bedeutet, dass er eine Reise, die er nicht antreten kann, nicht anteilig oder vollständig bezahlen muss. Beispiele für Gründe, die eine Versicherungsleistung begründen, können ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung, der Eintritt von Arbeitslosigkeit oder andere persönliche Gründe sein. Die Reiseabbruchversicherung sichert ergänzend hierzu den Fall ab, dass der Versicherungsnehmer die Reise zwar angetreten hat, jedoch nicht wie geplant zu Ende führen kann. Gründe, die zu der Notwendigkeit des vorzeitigen Reiseabbruchs führen, können beispielsweise eine plötzliche Erkrankung der Versicherungsnehmers selbst oder eines nahen Angehörigen sowie andere persönliche Umstände sein. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt einerseits die Mehrkosten, die infolge der unplanmäßigen Abreise entstehen und erstattet andererseits den verbliebenen Reiserestwert.

Die Reiseversicherung zahlt nur, wenn das Ereignis plötzlich eintritt! In aller Regel setzt eine Versicherungsleistung der Reiserücktritts- und der Reiseabbruchversicherung allerdings voraus, dass es sich um Gründe handelt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Im Rahmen einer Reisekranken- und einer Reiseunfallversicherung wird das Kostenrisiko abgesichert, dass der Versicherte während seiner Reise erkrankt oder einen Unfall erleidet und sich infolge dessen in ärztliche Behandlung begeben muss. Die Reisegepäckversicherung versichert das Gepäck sowie die während der Reise mit sich geführten Gegenstände des Versicherungsnehmers gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung und erbringt die Versicherungsleistung in Form des Ausgleich des finanziellen Verlustes. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, den Versicherungsschutz bei Aufenthalten im Ausland in bestehende Versicherungen zu integrieren, so dass keine separate Reiseversicherung abgeschlossen werden muss. 

 

 

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