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Riester-Rente

Rentenversicherungsprodukte rund um die Riester-Rente gehören in die Gruppe der Rentenversicherungsprodukte, die staatlich gefördert werden. Während der Ansparphase leistet der Versicherungsnehmer Beiträge, mit denen er beispielsweise einen Bank-, einen Fondssparplan oder eine private Rentenversicherung bespart, wobei diese Produkte behördlich zertifiziert sein müssen. Als weitere Anlageform wird inzwischen auch das sogenannte Wohn Riester angeboten. Lassen Sie am besten einen Versicherungsexperten die Riester Rente vergleichen, um die für Sie am besten geeignete Anlageform zu finden.

Die staatliche Förderung erfolgt, unabhängig von der gewählten Anlageform, einerseits in Form von Zulagen und andererseits durch Steuervorteile. Zulagen sind allerdings nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer einen bestimmten Prozentssatz seinen Jahreseinkommens anlegt. Die Steuervorteile ergeben sich dadurch, dass die geleisteten Beiträge im Rahmen der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind. Die Ablaufleistung im Zusammenhang mit Riester-Produkten setzt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme sowie einer Mindestverzinsung zusammen, wobei diese beiden Komponenten garantiert sind. In erster Linie ist die Riester-Rente für diejenigen konzipiert, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse leisten, gefördert werden können darüber hinaus auch Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Familien mit Kindern und Eltern im Erziehungsurlaub. Allerdings können diejenigen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, im Regelfall auch nicht von der Riester-Förderung profitieren.

Als Alternative wurde für diesen Personenkreis, zu dem beispielsweise Selbstständige und Freiberuflicher gehören, die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, entwickelt. Die Art der Auszahlung der Riester-Rente ergibt sich aus der Vertragsvariante, wobei die Auszahlung grundsätzlich zu dem Zeitpunkt beginnt, wenn der Versicherungsnehmer ins Rentenalter eintritt. Mögliche Auszahlungsformen für die Riester-Rente sind eine lebenslange Rente, eine Rente mit Garantiezeit sowie eine Rente mit Todesfallleistung. Wurde eine lebenslange Rente vereinbart, beginnt die Auszahlung mit dem Eintritt ins Rentenalter und endet mit dem Ableben des Versicherungsnehmers. Bei einer Rente mit Garantiezeit wird die Rente über einen festgelegten Zeitraum ausbezahlt.

Verstirbt der Versicherungsnehmer während dieses Zeitraumes, erfolgt die weitere Auszahlung an seine Hinterbliebenen. Eine Rente mit Todesfallleistung bedeutet, dass der restliche Betrag der vereinbarten Versicherungssumme, der nach Abzug der bereits ausbezahlten Rente übrig ist, im Todesfall des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Wie alle staatlich geförderten Produkte hat die Riester-Rente einen sehr wichtigen Vorteil. Der Gesetzgeber legt die Annahme zugrunde, dass im Rahmen des Versicherungsvertrages ein Guthaben angespart wird, das ausschließlich der eigenen Versorgung im Alter dient.

Daher wird dieses Guthaben nicht als Vermögen gewertet und ist somit sowohl vor Pfändungen als auch im Fall von Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Hartz IV geschützt. Nachteilig ist jedoch, dass in aller Regel kein Kapitalwahlrecht besteht und die Versicherungspolicen weder verkauft und beliehen noch vererbt oder übertragen werden können. 

 

 

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