Zunächst ähnelt ein Kredit für Selbstständige einem Kredit für angestellte Arbeitnehmer. Das bedeutet, es wird eine bestimmte Kreditsumme vereinbart und nach der Auszahlung dieser Kreditsumme erfolgt die Rückzahlung des Kredites in gleichbleibenden Monatsraten. Dabei regelt der Kreditvertrag alle wesentlichen Punkte im Zusammenhang mit dem Kredit, beispielsweise also die Kredithöhe, die Höhe und die Fälligkeit der monatlichen Kreditraten, die Laufzeit oder den Zinssatz. Allerdings weist ein Kredit für Selbstständige zwei Besonderheiten auf, die zeitgleich auch dazu führen, dass es für Selbstständige und Freiberufler generell schwieriger ist, einen Kredit zu bekommen.
Beantragt ein abhängig angestellter Arbeitnehmer einen Kredit, wird seine Kreditwürdigkeit meist anhand von Einkommensnachweisen überprüft. Da ein Selbstständiger oder ein Freiberufler allerdings meist über kein regelmäßiges Monatseinkommen verfügt, das jeden Monat eine nahezu gleiche Höhe aufweist und anhand entsprechender Einkommensnachweise belegt werden kann, muss die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit anhand von anderen Unterlagen überprüft werden und dies ist wiederum meist deutlich aufwändiger. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass der Kredit bei einem Arbeitnehmer durch die Vereinbarung einer Lohn- oder Gehaltsabtretung abgesichert wird und weitere Sicherheiten damit meist nicht notwendig werden. Da eine solche Absicherung bei einem Selbstständigen oder Freiberufler nicht möglich ist, steigt das Ausfallrisiko für den Kreditgeber und durch die Risikozuschläge sind die Konditionen für Selbstständige bei vielen Anbietern etwas schlechter, Kredite für Selbstständige also teurer.
Allerdings gibt es durchaus einige Anbieter, die auch für Selbstständige Kredite zu günstigen Konditionen anbieten, weshalb ein Vergleich von unterschiedlichen Angeboten sehr empfehlenswert ist. Abgesehen von den benötigten Sicherheiten sind die Voraussetzungen für die Kreditvergabe dann wieder ähnlich. Das bedeutet, es sollten keine negativen Schufa-Einträge vorhanden sein und die selbstständige Tätigkeit muss seit mindestens einem Jahr bestehen. Die erforderlichen Unterlagen für einen Kredit bei Selbstständigkeit bestehen in den meisten Fällen aus einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung, einer Gewinn- und Verlustrechnung, den letzten drei Kontoauszügen, durch die die regelmäßigen Einkünfte belegt werden können sowie teils auch Einkommenssteuerbescheiden. Hinsichtlich der Verwendung des Kredites gibt es meist keine Einschränkungen, wenn der Kredit für private Zwecke genutzt wird.
Es würde allerdings meist auch wenig Sinn machen, einen privaten Kredit für geschäftliche Investitionen aufzunehmen, denn hierfür gibt es speziell für diese Zwecke konzipierte Unternehmensfinanzierungen zu weitaus attraktiveren Konditionen. |